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Hier haben wir ein paar Fragen und Antworten zusammengestellt, die Ihnen die Nutzung erleichtern sollen.

Wann wird mein Anliegen veröffentlicht?

Die Veröffentlichung Ihres Anliegens auf maengelmelder.herborn.de erfolgt erst nachdem geprüft wurde, ob die Veröffentlichung datenschutzrechtlich zulässig ist.

Sollte zu jedem Mangel ein Foto hochgeladen werden?

Ja, das Hochladen eines Fotos ist aber keine Pflicht, es hilft uns jedoch ungemein, den Mangel schnell und konkret zu bearbeiten. Deswegen bitten wir darum, wenn möglich, immer ein Bild mit hochzuladen. Achten Sie bei der Erstellung des Fotos jedoch darauf, das keine Gesichter oder Daten (wie Kennzeichen und dergleichen) zu erkennen sind. 

Muss die genaue Position des Mangels immer angegeben werden?

Ja, bitte lassen sie Ihre Position durch den GPS-Sensor Ihres Gerätes bestimmen oder markieren Sie den Ort möglichst genau in der Karte oder geben Sie Straße und Hausnummer manuell im Adressfeld ein. Prüfen Sie bitte bei der automatischen Lokalisierung immer die Position und korrigieren sie diese gegebenenfalls nochmals bevor Sie den Mangel absenden.

Muss immer eine E-Mail-Adresse angegeben werden?

Nein, allerdings erhalten Sie dann auch keine Statusinformationen von uns. Die Angabe der E-Mail-Adresse gibt uns zudem die Möglichkeit, bei Unklarheiten Fragen an den Meldenden zu stellen.

Muss immer eine Rufnummer angegeben werden?

Nein, allerdings erleichtern sie uns die Arbeit und beschleunigen das Verfahren, wenn wir uns bei Fragen telefonisch mit ihnen in Verbindung setzen können.

Wann wird das System überwacht?

Zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung.

Wie schnell erfolgt eine Reaktion?

Das lässt sich leider nicht einheitlich bestimmen, da sehr unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen und wir manchmal von Dritten abhängig sind. Die Beseitigung einer "Wilden Müllkippe" erfolgt in der Regel wesentlich schneller, als wenn für eine defekte Ampel oder Straßenlampe ein Ersatzteil bestellt werden muss. 

Für welche Orte kann ich Anliegen einreichen?

Wir bieten diesen Online-Service für die angegebenen Kategorien im gesamten Stadtgebiet Herborn an. Bei anderen Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (z.B. Privat, Gewerbe, Deutsche Bahn) können wir Ihnen leider nicht direkt weiterhelfen, wir versuchen den Mangel jedoch an den Zuständigen weiterzuleiten. Bei Anliegen außerhalb des Stadtgebietes können wir leider nicht weiterhelfen. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen von z.B. Grundstücken oder Fahrzeugen mitteilen können.

Welche Anliegen kann ich in diesem Online-Angebot nicht eingeben?

Zu allgemeinen Hinweisen, Meinungen, Beschwerden und Vorschlägen können wir in diesem Online-Angebot leider nicht eingehen. Bitte melden Sie KEINE Notfälle und Hinweise auf Gefährdungen. In dringenden Notfällen bzw. einer akuten Gefährdung wenden Sie sich bitte sofort telefonisch direkt an die Polizei (110) bzw. Feuerwehr/Rettungsdienst (112).

Wie wird mein Anliegen erledigt?

Ihr Anliegen wird durch die betreffenden Fachabteilungen Stadt Herborn weiterbearbeitet und schnellstmöglich erledigt.

Bekomme ich eine Rückmeldung wenn mein Anliegen erledigt/beauftragt ist?

Ja, bei jeder Änderung im Bearbeitungsverlauf wird eine E-Mail auf die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Außerdem können Sie den Stand der Bearbeitung in der Detailansicht ihres Mangels abrufen.

Was bedeutet der Bearbeitungsstatus?

Meldung eingegangen

Ihr Anliegen wurde noch nicht in die Bearbeitung aufgenommen.

In Bearbeitung

Das Anliegen wurde in der Fachabteilung gelesen und wird derzeit anhand Ihrer Angaben bearbeitet.

Erledigt

Ihr Anliegen wurde erledigt oder auf Basis Ihrer Angaben fest vorgemerkt.

In manchen Kategorien werden die Beitragseingänge zunächst gesammelt und auf dieser Basis Instandsetzungen geplant. Bei manchen Anliegen muss die Stadt Herborn zudem rechtliche Fristen berücksichtigen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitungsdauer variieren kann. Ihr Anliegen ist aber fest vorgemerkt und wird abschließend von uns bearbeitet.

Weitergeleitet / Beauftragt

Ihr Anliegen betrifft einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude, welches rechtlich nicht der Stadt Herborn gehört. (z.B. Grundstücke von privaten Personen, Gewerbebetrieben, der Deutschen Bahn oder anderer Träger). Die Stadt Herborn darf auf diesen Flächen aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiter helfen. Sofern möglich, leiten wir Ihre Meldung entsprechend weiter.

Wann wird mein Anliegen erledigt?

Ihr Anliegen wird unverzüglich an die zuständige Fachabteilung gemeldet. Wir sichern eine schnellstmögliche Bearbeitung und Erledigung Ihres Anliegens zu. Abhängig vom jeweils vorliegenden Fall kann die Bearbeitungszeit jedoch variieren. Hierüber informieren wir sie.

Kann ich hier auch Anzeigen gegen Dritte Personen erstatten?

Nein, dieses Online-Angebot ist öffentlich. Anzeigen oder Beschwerden können Sie daher aus Gründen des Datenschutzes nicht eingeben. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an die Stadt Herborn unter der Rufnummer 02772-708-0.

Gibt's das auch als App und als mobiles Angebot?

Dieses Internetangebot ist für mobile Endgeräte optimiert und mit dem Internetbrowser direkt nutzbar (sogenannte Browser-App).

Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?

Ihre personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ihre Daten einsehen können nur unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Bearbeitung der eingegangenen Meldungen zuständig sind. Über diese fachliche Notwendigkeit hinaus werden Ihre Daten in keinem Fall weitergegeben. Ebenso erfolgt keinerlei automatische oder manuelle Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Bitte beachten Sie jedoch, dass sämtliche Angaben im Eingabefeld „Beschreibung“ öffentlich und für jedermann einsehbar sind. Werden dort persönliche Daten eingegeben, behalten wir uns vor, die Beschreibung entsprechend zu ändern oder den Mangel nicht zu veröffentlichen.